Behandlungskosten

Gern informiere ich Sie zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Kosten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, rechne ich meine Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Ich behalte es mir vor, bestimmte Leistungen zu einem Regelhöchstsatz bzw. zum Festpreis abzurechnen.

Abrechnung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Ihre  gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung  in der Regel nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen, die abhängig vom Leistungsumfang einen Teil der Kosten übernimmt.

Oft ist es möglich, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Hierfür erhalten Sie von mit eine entsprechenden Rechnung.

Wenn Sie privat versichert sind:
Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktiker-Leistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. Hierfür erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.